Organisatorisches

Psychotherapie für Kinder & Jugendliche Anja Tamima Braun & Jan Fischer - Die Praxis

Bitte melden Sie sich bei uns zu unseren jeweiligen telefonischen Sprechzeiten, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.

Gesetzlich Versicherte bringen dann einfach ihre Versichertenkarte mit. Sollte sich im Erstgespräch ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf ergeben, vereinbaren wir weitere- sog. Probe-Sitzungen, die alle gesetzlichlichen Krankenkassen übernehmen.  Dann erst  wird eine Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir einen entsprechenden Antrag stellen.

Privatversicherte sowie Beihilfeversicherte sollten sich im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse erkundigen, wie die Finanzierung einer Psychotherapie vonstatten geht.

Darüber hinaus kann Jan Fischer jugendamtsfinanzierte Psychotherapie (nach dem KJHG – Kinder- und Jugendhilfegesetz) abrechnen.

Ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche auch ohne Einverständnis der Eltern therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.